Feuerwerk | © BJ. Lattner

Kein Feuerwerk nahe brandgefÀhrdeten GebÀuden

Bitte um allgemeine Vorsicht und RĂŒcksichtnahme

Mit Blick auf den anstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Backnang darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer GegenstĂ€nde in unmittelbarer NĂ€he von Kirchen, KrankenhĂ€usern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen GebĂ€uden oder Anlagen gemĂ€ĂŸ § 23 Sprengstoffgesetz verboten ist. Daneben bergen Böller und Feuerwerkskörper ein erhöhtes Verletzungsrisiko und stellen fĂŒr Wild- und Haustiere sowie Tiere in landwirtschaftlichen Stallungen erheblichen Stress dar. Daher bittet die Stadtverwaltung um umsichtiges Verhalten.

Außerdem gilt an Silvester und Neujahr ganztĂ€gig ein Feuerwerksverbot im Backnanger Zentrum. Die FlĂ€che wurde in diesem Jahr neu angepasst und erweitert. Die Untersagung trĂ€gt der Vermeidung von Brandgefahren in der historischen Fachwerkstadt Rechnung.

Weitere Informationen zum Feuerwerksverbot finden sich unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf www.backnang.de.

Quelle: Stadtverwaltung Backnang Pressestelle