Landratsamt Rems-Murr-Kreis Außenstelle Backnang
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Außenstelle Backnang | © BJ. Lattner

EU-Fördermittel für soziale Projekte im Rems-Murr-Kreis

Rund 136.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus stehen bereit – Bewerbung bis 1. Juni 2026 möglich

Im Rems-Murr-Kreis können sich Projektträgerinnen und Projektträger im Rahmen der Ausschreibung um Fördermittel aus dem regionalen Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) bewerben. Der ESF Plus ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Europäischen Union im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und verfolgt das übergeordnete Ziel, die Beschäftigungslage in Europa zu verbessern.

In der aktuellen Förderperiode liegt der Fokus auf Personengruppen in sozialen Problemlagen. Die Projekte müssen eines der beiden Ziele erfüllen, die der ESF Plus auf regionaler Ebene verfolgt und die vom ESF-Arbeitskreis für das Förderjahr 2027 vorgegeben sind:

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind

Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Projektträgerinnen und Projektträger können sich ab sofort bis zum 1. Juni 2026 für eine ESF-Förderung bei der L-Bank bewerben. Weitere Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite des Rems-Murr-Kreises abrufbar. Die offiziellen Ausschreibungsunterlagen folgen in Kürze auf www.esf-bw.de im Förderbereich Arbeit und Soziales.

Hintergrund:
Der regionale ESF Plus unterstützt im Rems-Murr-Kreis Projekte zur Förderung der Beschäftigungs- und Bildungschancen sowie zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung mit jährlich 375.330 Euro. Da die zur Verfügung stehenden Mittel für das Ausschreibungsjahr 2027 nicht voll ausgeschöpft werden konnten, wird erneut eine Fördersumme in Höhe von 135.960 Euro ausgeschrieben.

Zu den Zielgruppen der aktuellen Projekte zählen unter anderem besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, benachteiligte junge Menschen, die von Bildungsversagen und –Abbruch sowie am Übergang in Ausbildung und Arbeit bedroht sind sowie auch Personengruppen, außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind und die sich in psychosozialen und gesundheitlichen Problemlagen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen befinden.

Quelle: Landratsamts Rems-Murr-Kreis, Pressestelle

Redaktion backnang.online

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