Zerstörter Wald | © Elke Büttner
Zerstörter Wald | © Elke Büttner

Sturm im Rems-Murr-Kreis: Vorsicht vor Schäden im Wald 

Das Forstamt rät Waldbesitzern dazu, wachsam zu sein und schnell zu reagieren

Der Sturm am Donnerstag, 16. Juli 2026, hat im Rems-Murr-Kreis stellenweise Schäden in den Wäldern verursacht. Betroffen sind vor allem Bereiche von Backnang (Plattenwald) über Welzheim bis nach Alfdorf, in denen sich der Sturm streifenweise durch die Wälder gezogen hat. Insgesamt ist das Ausmaß der Schäden jedoch gering. Größere geschädigte Flächen oder besonders hohe Menge an Holz sind nicht entstanden. Dennoch müssen vor allem Waldbesucher vorsichtig sein, da abgebrochene Äste, die noch in den Baumkronen hängen, jederzeit herunterfallen können.

Zerstörter Wald | © Elke Büttner
Zerstörter Wald | © Elke Büttner

 

Schäden müssen erkannt und beseitigt werden
Das Forstamt empfiehlt privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern dennoch, ihre Waldflächen zeitnah zu kontrollieren. Viele Schäden sind von den Wegen aus nicht zu sehen und können erst beim Betreten der Flächen erkannt werden.

Auf beschädigte oder umgestürzte Bäume sollten möglichst zeitnah reagiert werden. Denn vor allem abgebrochene Kronen- und Astteile bieten dem Borkenkäfer ideale Brutbedingungen. Bleiben diese längere Zeit im Wald liegen, können sie die Vermehrung des Schädlings begünstigen.

Die Aufarbeitung von Sturmholz birgt besondere Gefahren. Durch die Spannungen im Holz können Stämme und Äste beim Sägen oder Bewegen unvorhersehbar reagieren. Das Forstamt empfiehlt daher, mit besonderer Vorsicht zu arbeiten und sich im Zweifelsfall an ein Fachunternehmen zu wenden.

Zerstörter Wald | © Elke Büttner
Zerstörter Wald | © Elke Büttner

 

Das Forstamt unterstützt gerne
Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer stehen die örtlichen Revierleiter des Forstamts als Ansprechpartner und zur Beratung zur Verfügung. Diese können Sie über die Website des Landratsamts unter Forstreviere im Rems-Murr-Kreis erreichen. Ergänzend wird die Holzverkaufsgemeinschaft (HVG) zeitnah ein Informationsschreiben mit Hinweisen zur fachgerechten Aufarbeitung und Sortierung des Sturmholzes herausgeben.

Trotz der entstandenen Schäden gibt es weder Engpässen bei den Forstunternehmern noch Probleme beim Holzabsatz. Dennoch zeigt das Ereignis, dass auch ein kleiner Sturm erhebliche Folgen nach sich ziehen kann, wenn beschädigte Bäume nicht rechtzeitig erkannt und aufgearbeitet werden. 

Quelle: Landratsamts Rems-Murr-Kreis

Redaktion backnang.online

Zurück zur Übersicht