Wasserentnahmeverbot im Rems-Murr-Kreis
bis Ende Oktober 2026 verlängert
Durch die anhaltende Trockenheit im September wird die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis zum 31. Oktober 2026 verlängert.
Die Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises hat sich im Verlauf des Sommers nicht entspannt, sondern zuletzt sogar weiter verschärft. Das Landratsamt verlängert deshalb die seit Ende Juni geltende Allgemeinverfügung zur Untersagung, beziehungsweise Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Die Regelungen, die zunächst bis zum 30. September 2026 befristet waren, gelten nun bis zum 31. Oktober 2026 weiter.
Bereits im Juni waren die Wasserstände und Abflüsse in den Gewässern des Landkreises infolge des trockenen Winterhalbjahres und der anschließenden Trockenphase auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Diese Entwicklung hat sich fortgesetzt: Nach den trockenen Sommermonaten führt ein außergewöhnlich regenarmer September zu einer weiteren Verschärfung der Situation. Die Pegelstände der Gewässer im gesamten Kreisgebiet liegen größtenteils auf einem extrem niedrigen Niveau.
Auch die Wetterprognosen für den Oktober geben noch keinen Anlass zur Entwarnung. So deuten die aktuellen Prognosen des Deutschen Wetterdienstes auf eine weiterhin eher trockene Witterung in der ersten Oktoberhälfte hin. Ergiebiger und anhaltender Regen, der für eine Verbesserung der Situation in den Gewässern sorgen könnte, ist derzeit auch für den Oktober nicht zu erwarten.
Die anhaltend geringe Wasserführung in den Bächen und Flüssen bedeutet für die Gewässerökologie eine erhebliche Belastung. Schadstoffe konzentrieren sich stärker, Tiere können sich nicht mehr im gesamten Gewässer fortbewegen und Teillebensräume werden voneinander abgeschnitten. Betroffen sind nicht nur die Fischbestände, sondern sämtliche wassergebundenen Tier- und Pflanzenarten. Jede zusätzliche Wasserentnahme verschärft diese Situation, weshalb die bestehenden Beschränkungen aufrechterhalten bleiben müssen.
Sobald anhaltende Niederschläge zu einer nachhaltigen Erholung der Pegelstände führen, können die Beschränkungen auch vor dem 31. Oktober 2026 aufgehoben werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen und die Regelungen konsequent zu beachten. Bitte vermeiden Sie auch weiterhin das Betreten unserer fließenden Gewässer, da die wenigen verbliebenen Rückzugsräume für Fische und andere Wasserlebewesen dadurch zusätzlich beeinträchtigt werden.
Quelle: Landratsamts Rems-Murr-Kreis
Redaktion backnang.online